Insolvenzbekanntmachung
Küchler & Jacobsen Verwaltungs GmbH
Kiel
Das Amtsgericht Kiel hat zur Küchler & Jacobsen Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2026, Aktenzeichen 25 IN 248/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kiel
- Aktenzeichen
- 25 IN 248/25
- Registerbezug
- Kiel, HRB 12325 KI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 09.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
25 IN 248/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Küchler & Jacobsen Verwaltungs GmbH, Speckenbeker Weg 130f, 24113 Kiel, vertreten durch den Liquidator Uwe Küchler, geb. Küchler
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 12325 KI
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Herrn Frank-Michael Jacobsen zur Abgeltung aller Ansprüche gegen diesen als ehemaliger Gesellschafter der Schuldnerin aus § 24 Satz 1 GmbHG sowie der Forderungen aus dem Verrechnungskonto gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 5.000,00
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.07.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 09.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Küchler & Jacobsen Verwaltungs GmbH, Speckenbeker Weg 130f, 24113 Kiel, vertreten durch den Liquidator Uwe Küchler, geb. Küchler
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 12325 KI
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Herrn Frank-Michael Jacobsen zur Abgeltung aller Ansprüche gegen diesen als ehemaliger Gesellschafter der Schuldnerin aus § 24 Satz 1 GmbHG sowie der Forderungen aus dem Verrechnungskonto gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 5.000,00
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.07.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 09.07.2026