Insolvenzbekanntmachung
MC Transport GmbH
Kiel
Das Amtsgericht Kiel hat zur MC Transport GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 25 IN 88/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kiel
- Aktenzeichen
- 25 IN 88/25
- Registerbezug
- Kiel, HRB 25264
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Speditionsleistungen im Güterverkehr sowie alle mit dem Betreiben eines Transportunternehmens erforderlichen Tätigkeiten und Dienstleistungen sowie der Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere von Textilien und Maschinen, die Durchführung von Sanierungstätigkeiten, der Einbau von genormten Fertigbauteilen, Hausmeisterdienstleistungen und von O …
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
25 IN 88/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MC Transport GmbH, Schönberger Straße 90, 24148 Kiel, vertreten durch die Geschäftsführerin Melike Acikgöz
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 25264
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen die Gesellschafter-Geschäftsführerin Frau Melike Açikgöz auf Zahlung in Höhe von 12.500,00 € unter Einschluss des Abschlusses eines angemessenen Vergleiches, dem Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen im Ermessen des Insolvenzverwalters unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe ohne die Einholung einer weiteren Zustimmung der Gläubigerversammlung.
2. Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen die Firma DS Nord Dienstleistung, Inhaber Seyed Yahya auf Zahlung in Höhe von 164.699,33 € unter Einschluss des Abschlusses eines angemessenen Vergleiches, dem Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen im Ermessen des Insolvenzverwalters unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe ohne die Einholung einer weiteren Zustimmung der Gläubigerversammlung.
3. Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen Frau Hafize Açikgöz auf Zahlung in Höhe von 141.699,33 € unter Einschluss des Abschlusses eines angemessenen Vergleiches, dem Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen im Ermessen des Insolvenzverwalters unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe ohne die Einholung einer weiteren Zustimmung der Gläubigerversammlung.
4. Zustimmung zur Erhebung einer Klage zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Geschäftsführerin gemäß § 15b InsO unter Einschluss des Abschlusses eines angemessenen Vergleiches, dem Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen im Ermessen des Insolvenzverwalters unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe ohne die Einholung einer weiteren Zustimmung der Gläubigerversammlung.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.11.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 05.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MC Transport GmbH, Schönberger Straße 90, 24148 Kiel, vertreten durch die Geschäftsführerin Melike Acikgöz
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 25264
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen die Gesellschafter-Geschäftsführerin Frau Melike Açikgöz auf Zahlung in Höhe von 12.500,00 € unter Einschluss des Abschlusses eines angemessenen Vergleiches, dem Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen im Ermessen des Insolvenzverwalters unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe ohne die Einholung einer weiteren Zustimmung der Gläubigerversammlung.
2. Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen die Firma DS Nord Dienstleistung, Inhaber Seyed Yahya auf Zahlung in Höhe von 164.699,33 € unter Einschluss des Abschlusses eines angemessenen Vergleiches, dem Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen im Ermessen des Insolvenzverwalters unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe ohne die Einholung einer weiteren Zustimmung der Gläubigerversammlung.
3. Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen Frau Hafize Açikgöz auf Zahlung in Höhe von 141.699,33 € unter Einschluss des Abschlusses eines angemessenen Vergleiches, dem Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen im Ermessen des Insolvenzverwalters unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe ohne die Einholung einer weiteren Zustimmung der Gläubigerversammlung.
4. Zustimmung zur Erhebung einer Klage zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Geschäftsführerin gemäß § 15b InsO unter Einschluss des Abschlusses eines angemessenen Vergleiches, dem Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen im Ermessen des Insolvenzverwalters unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe ohne die Einholung einer weiteren Zustimmung der Gläubigerversammlung.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.11.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 05.11.2026