Forderungsprüfung
Krol Handel GmbH
Köln
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Krol Handel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.06.2026, Aktenzeichen 36k IN 5236/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36k IN 5236/24
- Registerbezug
- Berlin, HRB 203204
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 18.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Groß- und Einzelhandel mit alkoholischen und alkoholfreien Getränken aller Art sowie Tabakwaren, Lebensmittel und des Gastronomiebedarfs.
Veröffentlichungstext
36k IN 5236/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Krol Handel GmbH, Ernst-Weyden-Straße 15, 51105 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Patryk Krol
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 203204
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 17.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Krol Handel GmbH, Ernst-Weyden-Straße 15, 51105 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Patryk Krol
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 203204
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 17.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.06.2026