Forderungsprüfung

Krefelder Fußball-Club Uerdingen 05 e.V. (KFC Uerdingen 05 e.V.)

Krefeld

Das Amtsgericht Krefeld hat zur Krefelder Fußball-Club Uerdingen 05 e.V. (KFC Uerdingen 05 e.V.) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.03.2026, Aktenzeichen 500 IN 1/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 1/25
Registerbezug
Krefeld, VR 1036
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.03.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Thomas Ellrich
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 1/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Krefeld unter VR 1036 eingetragenen Verein Krefelder Fußball-Club Uerdingen 05 e.V. (KFC Uerdingen 05 e.V.), Violstraße 31, 47800 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Norbert Philipp, Schulstraße 53, 26384 Wilhelmshaven, Herrn Dirk Mewesen, Haydnstraße 32, 47800 Krefeld, Herrn Manuel Antonius Kölker, Kreuzbergstraße 65, 47800 Krefeld, Herrn Andre Brinkhoff, Zur Bauerschaft 42, 46487 Wesel, Herrn Stefan Wagner, Heinrich-Heine-Straße 8, 40670 Meerbusch und Frau Yvonne Zell, Heckschenstraße 110, 47809 Krefeld

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf

wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 06.03.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Donnerstag, 09.04.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, 2. Etage, Sitzungssaal H 205.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden - und eventuell zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans. Das Gericht behält sich vor, über die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans entweder im schriftlichen Verfahren oder aber in einem gesonderten Termin zu entscheiden.
Der Insolvenzplan inklusive noch bei Gericht eingehender Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44, aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat und
glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechtergestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.

500 IN 1/25
Amtsgericht Krefeld, 12.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Sicherungsmaßnahme
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