Forderungsprüfung
Kranken- und Altenpflege Haus Moosburg GmbH
Moosburg
Das Amtsgericht Landshut hat zur Kranken- und Altenpflege Haus Moosburg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen IN 431/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 431/24
- Registerbezug
- München, HRB 148421
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 07.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2003
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Errichtung und Betrieb von stationären Einrichtungen der Kranken- und Altenpflege.
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 431/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kranken- und Altenpflege Haus Moosburg GmbH, Krankenhausweg 10, 85368 Moosburg, vertreten durch den Geschäftsführer Krüger Maik
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 148421
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 07.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kranken- und Altenpflege Haus Moosburg GmbH, Krankenhausweg 10, 85368 Moosburg, vertreten durch den Geschäftsführer Krüger Maik
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 148421
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 07.10.2026