Vergütungsfestsetzung
Krahn + Lehnen Bau UG
Paderborn
Das Amtsgericht Paderborn hat zur Krahn + Lehnen Bau UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2026, Aktenzeichen 2 IN 201/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 201/22
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 15362
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.05.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Planung, Bau und Betreuung von Immobilienprojekten im Wohnungs- und Industriebau auf eigene Rechnung und im Auftrag privater und kommerzieller Bauherren einschließlich beratender und unterstützender Dienstleistungen rund um Objektentwicklung, Bauausführung und Objektbetreuung sowie Erwerb, Verkauf und Vermietung von Immobilien.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 201/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15362 eingetragenen Krahn + Lehnen Bau UG, Grimmestraße 12, 33098 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Krahn, Weierstraßweg 7b, 33102 Paderborn
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 103.049,34 EUR
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 17.443,24 EUR zur Verfügung. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Verwalters.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
2 IN 201/22
Amtsgericht Paderborn, 20.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15362 eingetragenen Krahn + Lehnen Bau UG, Grimmestraße 12, 33098 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Krahn, Weierstraßweg 7b, 33102 Paderborn
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 103.049,34 EUR
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 17.443,24 EUR zur Verfügung. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Verwalters.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
2 IN 201/22
Amtsgericht Paderborn, 20.05.2026