Vergütungsfestsetzung

Krahn + Lehnen Bau UG

Paderborn

Das Amtsgericht Paderborn hat zur Krahn + Lehnen Bau UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2026, Aktenzeichen 2 IN 201/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 201/22
Registerbezug
Paderborn, HRB 15362
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.05.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Planung, Bau und Betreuung von Immobilienprojekten im Wohnungs- und Industriebau auf eigene Rechnung und im Auftrag privater und kommerzieller Bauherren einschließlich beratender und unterstützender Dienstleistungen rund um Objektentwicklung, Bauausführung und Objektbetreuung sowie Erwerb, Verkauf und Vermietung von Immobilien.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 201/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15362 eingetragenen Krahn + Lehnen Bau UG, Grimmestraße 12, 33098 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Krahn, Weierstraßweg 7b, 33102 Paderborn

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 103.049,34 EUR
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 17.443,24 EUR zur Verfügung. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Verwalters.

Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

2 IN 201/22
Amtsgericht Paderborn, 20.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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