Schlusstermin

Krahn + Lehnen Bau UG

Paderborn

Das Amtsgericht Paderborn hat zur Krahn + Lehnen Bau UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2026, Aktenzeichen 2 IN 201/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 201/22
Registerbezug
Paderborn, HRB 15362
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.05.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Planung, Bau und Betreuung von Immobilienprojekten im Wohnungs- und Industriebau auf eigene Rechnung und im Auftrag privater und kommerzieller Bauherren einschließlich beratender und unterstützender Dienstleistungen rund um Objektentwicklung, Bauausführung und Objektbetreuung sowie Erwerb, Verkauf und Vermietung von Immobilien.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 201/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15362 eingetragenen Krahn + Lehnen Bau UG, Grimmestraße 12, 33098 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Krahn, Neuhäuser Straße 132 , 33102 Paderborn

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
17.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

2 IN 201/22
Amtsgericht Paderborn, 19.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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