Forderungsprüfung
KP Technologies GmbH
Kreuztal
Das Amtsgericht Siegen hat zur KP Technologies GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.12.2025, Aktenzeichen 25 IN 74/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 74/20
- Registerbezug
- Siegen, HRB 12043
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 74/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12043 eingetragenen KP Technologies GmbH, Auwiese 10, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Michael Ostkamp,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
25 IN 74/20
Amtsgericht Siegen, 12.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12043 eingetragenen KP Technologies GmbH, Auwiese 10, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Michael Ostkamp,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
25 IN 74/20
Amtsgericht Siegen, 12.12.2025