Sicherungsmaßnahme
KP Technologies GmbH
Kreuztal
Das Amtsgericht Siegen hat zur KP Technologies GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.04.2020, Aktenzeichen 25 IN 74/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 74/20
- Registerbezug
- Siegen, HRB HRB 12043
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.04.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Jan-Philipp Hoos
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 74/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12043 eingetragenen KP
Technologies GmbH, Auwiese 10, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Thomas Michael Ostkamp,
Geschäftszweig: Herstellung, Vertrieb und Handel mit Industrieprodukten sowie
das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen aller Art.
ist am 27.04.2020, um 19:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos,
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 74/20
Amtsgericht Siegen, 27.04.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12043 eingetragenen KP
Technologies GmbH, Auwiese 10, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Thomas Michael Ostkamp,
Geschäftszweig: Herstellung, Vertrieb und Handel mit Industrieprodukten sowie
das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen aller Art.
ist am 27.04.2020, um 19:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos,
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 74/20
Amtsgericht Siegen, 27.04.2020