Aufhebung des Verfahrens

Kowert GmbH

Bielefeld

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Kowert GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.03.2020, Aktenzeichen 43 IN 922/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 922/19
Registerbezug
Bielefeld, HRB HRB 38198
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
19.03.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 922/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 38198 eingetragenen Kowert
GmbH, Gustav-Freytag-Straße 2, 33613 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Detlef Kowert

wird angeordnet:

Das weitere Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Der
Termin vom 02.04.2020 wird aus wichtigen dienstlichen Gründen aufgehoben.

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist

der 23.04.2020.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen.

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des
Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten
Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt ( §160 Abs.
1 Satz 3 InsO).

Der Bericht des Insolvenzverwalters wird spätestens ab dem 09.04.2020 zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld,
Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.118 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.

Im Übrigen bleibt es bei dem Beschluss vom 01.02.2020.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

43 IN 922/19
Amtsgericht Bielefeld, 18.03.2020

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Aufhebung des Verfahrens
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme