Forderungsprüfung
Korona Leuchten GmbH
Augsburg
Das Amtsgericht Augsburg hat zur Korona Leuchten GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 8 IN 752/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 8 IN 752/23
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 14989
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1996
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gestaltung, Entwicklung, Herstellung von Lichtlösungen sowie Service und Dienstleistungen einschließlich Beratungen und Vertrieb in diesem Zusammenhang, des Weiteren projektbezogene Sonderleuchtenentwicklung, Sonderleuchtenbau und Lichtplanung.
Veröffentlichungstext
8 IN 752/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Korona Leuchten GmbH, Kirchbergstraße 23, Eingang A7, 86157 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Meyer Stephan
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14989
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 06.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 07.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Korona Leuchten GmbH, Kirchbergstraße 23, Eingang A7, 86157 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Meyer Stephan
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14989
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 06.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 07.10.2026