Forderungsprüfung
Korkut UG (haftungsbeschränkt)
München
Das Amtsgericht München hat zur Korkut UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.05.2026, Aktenzeichen 1501 IN 2510/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 2510/23
- Registerbezug
- München, HRB 259137
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 26.05.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Transporte über 3,5 t, sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Servicearbeiten, Logistik sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Servicearbeiten, sowie Import und Export von Non-Food-Produkten, insbesondere von Kfz-Teilen und -Zubehör.
Veröffentlichungstext
1501 IN 2510/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Korkut UG (haftungsbeschränkt), Am Mitterfeld 8, 81829 München, vertreten durch den Gesellschafter Korkut Fahri
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 259137
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Korkut UG (haftungsbeschränkt), Am Mitterfeld 8, 81829 München, vertreten durch den Gesellschafter Korkut Fahri
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 259137
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.05.2026