Forderungsprüfung
Kopfsache GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Kopfsache GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.07.2026, Aktenzeichen 36k IN 2284/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36k IN 2284/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 117645
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 30.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Erwerb und die Verwaltung der Beteiligung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Kommanditgesellschaften.
Veröffentlichungstext
36k IN 2284/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kopfsache GmbH, Breite Straße 30, 14199 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mario Matalla und Oliver Strehl
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 117645
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 29.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6-10,23-27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kopfsache GmbH, Breite Straße 30, 14199 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mario Matalla und Oliver Strehl
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 117645
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 29.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6-10,23-27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.07.2026