Sicherungsmaßnahme

Konzepte voller Energie Gesellschaft für Energietechnik mbH

Bad Münder am Deister

Das Amtsgericht Hameln hat zur Konzepte voller Energie Gesellschaft für Energietechnik mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.02.2021, Aktenzeichen 36 IN 1/21 -3.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 1/21 -3
Registerbezug
Hannover, HRB 102091
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
23.02.2021
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Dr. Steffen Koch
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

36 IN 1/21 -3: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Konzepte
voller Energie Gesellschaft für Energietechnik mbH, Gewerbepark Rahlmühle 2,
31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 102091), vertr. d.: Matthias
Koglin, Gewerbepark Rahlmühle 2, 31848 Bad Münder am Deister,
(Geschäftsführer), ist am 23.02.2021 um 11:14 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch,
Schiffgraben 44, 30175 Hannover, Tel.: 0511/71104130, Fax: 0511/71104125,
Internet: www.hww.eu bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln,
Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 23.02.2021

Datenschutzhinweis:

Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über
Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der
Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de
oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme