Sicherungsmaßnahme

Kon-Form Werkzeuge GmbH

Hatzfeld (Eder)

Das Amtsgericht Marburg hat zur Kon-Form Werkzeuge GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.03.2021, Aktenzeichen 22 IN 27/21 (28).

Insolvenzgericht
Amtsgericht Marburg
Aktenzeichen
22 IN 27/21 (28)
Registerbezug
Marburg, HRB 3953
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
29.03.2021
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Boris A.

Veröffentlichungstext

22 IN 27/21 (24): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Kon-Form Werkzeuge GmbH, Am Lehmberg 1, 35116 Hatzfeld (Eder) (AG Marburg , HRB
3953), vertr. d.: Matthias Richard, Bernhard-Rolfes-Str. 13, 35116 Hatzfeld
(Eder), (Geschäftsführer), ist am 29.03.2021 um 10:15 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Boris A.
Schmidt-Burbach, Im Amtmann 15, 35578 Wetzlar, Tel.: 06441/20431-0, Fax: 06441/
20431-20, E-Mail: info@sbk-insolvenz.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 29.03.2021

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme
  12. Sicherungsmaßnahme
  13. Sicherungsmaßnahme