Vergütungsfestsetzung

Kohl Automotive Treuenbrietzen GmbH

Treuenbrietzen

Das Amtsgericht Meiningen hat zur Kohl Automotive Treuenbrietzen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2025, Aktenzeichen IN 183/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Meiningen
Aktenzeichen
IN 183/22
Registerbezug
Potsdam, HRB 5249 P
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
05.11.2025
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

IN 183/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kohl Automotive Treuenbrietzen GmbH, Leipziger Straße 109a, 14929 Treuenbrietzen, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Baumann, Schlossacker 1a, 67433 Neustadt an der Weinstraße und Dr. Holger Leichtle, Wallensteinstraße 37, 72770 Reutlingen
Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 5249 P
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart, Gz.: KOH010

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Oliver Schartl, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, wurden festgesetzt mit einem Zuschlag von 59 %. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 04.08.2025.Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 59 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 04.08.2025 wird Bezug genommen.Das Gericht hält den Zuschlag bei einer Gesamtschau aller Umstände für gerechtfertigt. Die sehr komplexe Fortführung des Geschäftsbetriebs mit allen seinen Verbindungen zu Unternehmensleitung, Auftraggebern, Mitarbeitern, Banken, Lieferanten und der Beziehung zu in Frage kommenden Interessenten ist vom vorläufigen Sachwalter begleitet und gefördert worden.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 03.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Eröffnung des Verfahrens