Forderungsprüfung

Kohl Automotive GmbH

Treuenbrietzen

Das Amtsgericht Meiningen hat zur Kohl Automotive GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen IN 184/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Meiningen
Aktenzeichen
IN 184/22
Registerbezug
Potsdam, HRB 30724 P
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
09.09.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

IN 184/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kohl Automotive GmbH, Leipziger Strasse 109a, 14929 Treuenbrietzen, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Baumann, Schlossacker 1a, 67433 Neustadt an der Weinstraße und Dr. Holger Leichtle, Wallensteinstraße 37, 72770 Reutlingen
Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 30724 P
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart, Gz.: KOH010

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 03.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 08.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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