Insolvenzbekanntmachung

Kirsch & Pabst Rennsteigmöbel GmbH

Neuhaus am Rennweg

Das Amtsgericht Meiningen hat zur Kirsch & Pabst Rennsteigmöbel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen IN 161/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Meiningen
Aktenzeichen
IN 161/24
Registerbezug
Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 511584
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
06.11.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

IN 161/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kirsch & Pabst Rennsteigmöbel GmbH, Brandweg 30, 98724 Neuhaus am Rennweg, vertreten durch die Geschäftsführer Steve Pabst und Janine Städtler,
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 511584
- Schuldnerin -

Beschluss:
1.
Aufgrund des Antrags des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs
mit Frau Janine Städtler zur Abgeltung von Haftungsansprüchen aus § 15b InsO mit folgendem Inhalt:

1. Frau Städtler erkennt einen Haftungsbetrag aus § 15b InsO in Höhe von € 50.000,00 an.

2. Frau Städtler wird nachgelassen den Haftungsbetrag in flexiblen Raten (zunächst in Höhe von monatlich € 700,00) zu zahlen. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.

3. Soweit bis zum 31.12.2029 ein Betrag in Höhe von insgesamt € 30.000,00 an die Insolvenzmasse gezahlt wird, wird Frau Städtler der Restbetrag des Haftungsbetrages erlassen,
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.

2.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.12.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.

Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Meiningen, Lindenallee 15, 98617 Meiningen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.

Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt

Der Antrag des Insolvenzverwalters vom 02.11.2026 ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 05.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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