Insolvenzbekanntmachung

Klinkhammer Förderanlagen Stahl- und Montagebau GmbH

Halle (Saale)

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Klinkhammer Förderanlagen Stahl- und Montagebau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2026, Aktenzeichen 59 IN 548/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 548/25
Registerbezug
Stendal, HRB 207602
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
20.05.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1994
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Planung, Konstruktion, Fertigung, Montage und Service von Förderanlagen, Stahlbau, Lager- und Betriebseinrichtungen.

Veröffentlichungstext

59 IN 548/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klinkhammer Förderanlagen Stahl- und Montagebau GmbH, Äußere Hordorfer Str. 1, 06114 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 207602), vertr. d.: Detlef Klinkhammer, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wurde bestimmt auf

Dienstag, 30.06.2026, 11:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient nunmehr der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin an MLaS Moehring Laser Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer René Möhring gegen Zahlung von 212.000,00 € zu übertragen. Hiervon entfallen auf das bewegliche Anlagevermögen 187.000,00 € und auf das bewegliche Umlaufvermögen (RHB, fertige und unfertige Erzeugnisse) 25.000,00 €.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 19.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten