Insolvenzbekanntmachung
Klinkhammer Förderanlagen Stahl- und Montagebau GmbH
Halle (Saale)
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Klinkhammer Förderanlagen Stahl- und Montagebau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.04.2026, Aktenzeichen 59 IN 548/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 548/25
- Registerbezug
- Stendal, HRB 207602
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 17.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1994
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Planung, Konstruktion, Fertigung, Montage und Service von Förderanlagen, Stahlbau, Lager- und Betriebseinrichtungen.
Veröffentlichungstext
59 IN 548/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klinkhammer Förderanlagen Stahl- und Montagebau GmbH, Äußere Hordorfer Str. 1, 06114 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 207602), vertr. d.: Detlef Klinkhammer, (Geschäftsführer),
wird durch den Insolvenzverwalter beantragt zur Gläubigerversammlung am
Dienstag, 30.06.2026, 11:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
folgenden Gegenstand zur Beschlussfassung aufzunehmen:
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin an Herrn René Möhring gegen Zahlung von 200.000,00 € zu übertragen. Hiervon entfallen auf das bewegliche Anlagevermögen 175.000,00 € und auf das bewegliche Umlaufvermögen (RHB, fertige und unfertige Erzeugnisse) 25.000,00 €.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 16.04.2026
wird durch den Insolvenzverwalter beantragt zur Gläubigerversammlung am
Dienstag, 30.06.2026, 11:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
folgenden Gegenstand zur Beschlussfassung aufzunehmen:
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin an Herrn René Möhring gegen Zahlung von 200.000,00 € zu übertragen. Hiervon entfallen auf das bewegliche Anlagevermögen 175.000,00 € und auf das bewegliche Umlaufvermögen (RHB, fertige und unfertige Erzeugnisse) 25.000,00 €.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 16.04.2026