Sicherungsmaßnahme
Kleine Fluchten Trier Outdoor & Trekking GmbH
Trier
Das Amtsgericht Trier hat zur Kleine Fluchten Trier Outdoor & Trekking GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.01.2026, Aktenzeichen 23 IN 174/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 174/25
- Registerbezug
- Wittlich, HRB 43677
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 20.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Einzelhandel mit Reise-, Freizeit- und Campingartikeln, Textilien, Schuhen sowie Fahrradzubehör.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
23 IN 174/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kleine Fluchten Trier Outdoor & Trekking GmbH, Margaretengäßchen 4, 54290 Trier (AG Wittlich, HRB 43677), vertr. d.: Christoph Heyd, Dhrontalstraße 16, 54347 Neumagen-Dhron, (Geschäftsführer), wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin zusätzlich zu der am 16.12.2025 um 13:53 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Ermächtigung zur Vornahme folgender einzelner Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes erforderlichen Kosten in Höhe von 2.900,00 EUR und etwaige von der der Bundesagentur für Arbeit nicht erstattete Differenzbeträge aus der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes als Masseverbindlichkeiten zu begründen.
Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 16.12.2025 bestehen.
Amtsgericht Trier, 20.01.2026
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes erforderlichen Kosten in Höhe von 2.900,00 EUR und etwaige von der der Bundesagentur für Arbeit nicht erstattete Differenzbeträge aus der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes als Masseverbindlichkeiten zu begründen.
Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 16.12.2025 bestehen.
Amtsgericht Trier, 20.01.2026