Aufhebung des Verfahrens
KL MEGLA GmbH
Eitorf
Das Amtsgericht Bonn hat zur KL MEGLA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2019, Aktenzeichen 98 IN 82/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 98 IN 82/19
- Registerbezug
- Siegburg, HRB HRB 5937
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.10.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dirk Obermüller
- Im Handelsregister seit
- 2000
- Stammkapital
- 95.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Durchführung von Werbemaßnahmen, die Vertriebsabwicklung und die Vermarktung von Produkten anderer Gesellschaften, auch im Rahmen von Kooperationsverträgen und sonstigen Vertriebssystemen, die Lagerhaltung von Produkten anderer Gesellschaften und deren Vertrieb sowie die Entwicklung von eigenen Produkten und deren Vertrieb im Bereich der Glastechnik.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 82/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5937 eingetragenen
KL MEGLA GmbH, Wecostraße 15, 53783 Eitorf, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführer Herrn Rafael David Reinecke, Anna-Schneider-Steig 9, 50678 Köln
und Herrn Peter Reinecke, Hömerich 4, 51588 Nümbrecht
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, §
272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Eine Aufrechterhaltung der Eigenverwaltung würde zu Nachteilen für die
Gläubiger führen, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Obermüller,
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Telefon: 02288100056, Fax: 022881000820.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht
mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an
Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu
erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu
bezeichnen.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5937 eingetragenen
KL MEGLA GmbH, Wecostraße 15, 53783 Eitorf, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführer Herrn Rafael David Reinecke, Anna-Schneider-Steig 9, 50678 Köln
und Herrn Peter Reinecke, Hömerich 4, 51588 Nümbrecht
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, §
272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Eine Aufrechterhaltung der Eigenverwaltung würde zu Nachteilen für die
Gläubiger führen, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Obermüller,
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Telefon: 02288100056, Fax: 022881000820.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht
mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an
Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu
erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu
bezeichnen.