Aufhebung des Verfahrens

KL MEGLA GmbH

Eitorf

Das Amtsgericht Bonn hat zur KL MEGLA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2019, Aktenzeichen 98 IN 82/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 82/19
Registerbezug
Siegburg, HRB HRB 5937
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
29.10.2019
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dirk Obermüller
Im Handelsregister seit
2000
Stammkapital
95.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Durchführung von Werbemaßnahmen, die Vertriebsabwicklung und die Vermarktung von Produkten anderer Gesellschaften, auch im Rahmen von Kooperationsverträgen und sonstigen Vertriebssystemen, die Lagerhaltung von Produkten anderer Gesellschaften und deren Vertrieb sowie die Entwicklung von eigenen Produkten und deren Vertrieb im Bereich der Glastechnik.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 82/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5937 eingetragenen
KL MEGLA GmbH, Wecostraße 15, 53783 Eitorf, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführer Herrn Rafael David Reinecke, Anna-Schneider-Steig 9, 50678 Köln
und Herrn Peter Reinecke, Hömerich 4, 51588 Nümbrecht

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf

wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, §
272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.

Eine Aufrechterhaltung der Eigenverwaltung würde zu Nachteilen für die
Gläubiger führen, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Obermüller,
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Telefon: 02288100056, Fax: 022881000820.

Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht
mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.

Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an
Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu
erfolgen.

Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu
bezeichnen.

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Schlusstermin
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Aufhebung des Verfahrens
  9. Eröffnung des Verfahrens
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