Sicherungsmaßnahme
KIMBS Getränke GmbH
Wolfsburg
Das Amtsgericht Wolfsburg hat zur KIMBS Getränke GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.04.2024, Aktenzeichen 25 IN 43/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 43/24
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 208193
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 03.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- André Kappel
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.200 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Getränken.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
25 IN 43/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KIMBS Getränke GmbH, Mecklenburger Straße 7, 38440 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208193), vertreten durch 1. Yvonne Munte, c/o KIMBS Getränke GmbH, Mecklenburger Straße 7, 38440 Wolfsburg (Geschäftsführerin), 2. Christoph Imela, c/o KIMBS Getränke GmbH, Mecklenburger Straße 7. 38440 Wolfsburg (Geschäftsführer) und 3. Christine Keller, c/o KIMBS Getränke GmbH, Mecklenburger Straße 7, 38440 Wolfsburg (Geschäftsführerin), ist am 02.04.2024 um 13:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Kappel, Gerichtsfach LG BS 39, Kattreppeln 20, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/243 68 25, Fax: 0531/243 68 311, E-Mail: a.kappel@schulte-prasse.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 02.04.2024
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 02.04.2024