Sicherungsmaßnahme

KiHaMa GmbH

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur KiHaMa GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.06.2026, Aktenzeichen 3618 IN 11232/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3618 IN 11232/25
Registerbezug
Berlin, HRB 175586
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
09.06.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Betrieb einer Lotto-Annahmestelle, einer Fahrkartenagentur sowie Einzelhandel mit Zeitschriften, Tabakwaren, Süßigkeiten, Spielwaren, Geschenkartikeln und Souvenirs sowie ähnlichen Waren.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

3618 IN 11232/25

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
KiHaMa GmbH,
Kiosk Hackescher Markt, S-Bahnhof Hackescher Markt, Bogen 15, 10178 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Selahattin Ellitas
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 175586
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 08.06.2026 beschlossen:

Nachdem die antragstellende Gläubigerin die Hauptsache für erledigt erklärt hat, werden die mit Beschluss vom 15.04.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO aufgehoben.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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