Sicherungsmaßnahme
Khaan GmbH
Gelsenkirchen
Das Amtsgericht Essen hat zur Khaan GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.12.2021, Aktenzeichen 160 IN 85/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 160 IN 85/21
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 15703
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.12.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Werner F. Mühlenbrock
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens sind Fliesenlegearbeiten, der Trockenbau, ferner der Einbau von Türen und Fenstern, das Kleben und Streichen von Rauhfasertapeten, das Verlegen von Bodenbelägen aller Art sowie Abbrucharbeiten.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 85/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15703 eingetragenen Khaan GmbH, Arminstraße 18, 45879 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haschem El Kurdi, Arminstraße 18, 45879 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Fliesenlegearbeiten u.a
ist am 01.12.2021, um 14:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
160 IN 85/21
Amtsgericht Essen, 01.12.2021
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15703 eingetragenen Khaan GmbH, Arminstraße 18, 45879 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haschem El Kurdi, Arminstraße 18, 45879 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Fliesenlegearbeiten u.a
ist am 01.12.2021, um 14:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
160 IN 85/21
Amtsgericht Essen, 01.12.2021