Forderungsprüfung
Kenkou GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Kenkou GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.02.2026, Aktenzeichen 36k IN 3604/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36k IN 3604/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 236263
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 12.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 59.103 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erforschung, Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Verfahren zur Bestimmung von Vitalparametern mittels einer optischen Aufnahmeeinheit und einer Recheneinheit.
Veröffentlichungstext
36k IN 3604/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kenkou GmbH, Wöhlertstraße 14, 10115 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Puls
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 236263
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.03.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kenkou GmbH, Wöhlertstraße 14, 10115 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Puls
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 236263
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.03.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.02.2026