Forderungsprüfung
KELLER Group GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur KELLER Group GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.08.2026, Aktenzeichen 1542 IN 2986/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 2986/22
- Registerbezug
- München, HRB 189761
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1542 IN 2986/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KELLER Group GmbH, Balanstraße 73 Haus 24 - 4. OG, 81541 München, vertreten durch die Geschäftsführer Keller Jakob, Stober Ingo und Trute Marcus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 189761
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Rechtsanwälte Steuerberater, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin, Gz.: RA Schoene Dirk
1. Die Prüfung der bis 31.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 224 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 31.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KELLER Group GmbH, Balanstraße 73 Haus 24 - 4. OG, 81541 München, vertreten durch die Geschäftsführer Keller Jakob, Stober Ingo und Trute Marcus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 189761
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Rechtsanwälte Steuerberater, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin, Gz.: RA Schoene Dirk
1. Die Prüfung der bis 31.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 224 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 31.07.2026