Sicherungsmaßnahme

Kekos Dienstleistungen GmbH

Offenbach am Main

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Kekos Dienstleistungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.05.2024, Aktenzeichen 8 IN 604/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 604/23
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 53661
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
15.05.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Christian Jess
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Dienstleistungen aller Art in den Bereichen Facility Management, Reinigungsarbeiten, Immobilienverwaltung, Garten- und Landschaftspflege, Baulogistik, Objektbewachung, Beseitigung von Brand- und Wasserschäden, Bauendreinigung, Seilzugangs- und Positionierungstechnik.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 8 IN 604/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kekos Dienstleistungen GmbH, Strahlenberger Straße 105, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 53661), vertr. d.: Kazim Erkan Gercekci, (Gesellschafter), ist am 15.05.2024 um 10:45 Uhr gegen die Antragsgegnerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Jess, Jess Feketija & Kollegen, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069 8700 85 70, Fax: 069 8700 85 799, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 15.05.2024

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Sicherungsmaßnahme
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