Insolvenzbekanntmachung
Kekos Dienstleistungen GmbH
Offenbach am Main
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Kekos Dienstleistungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 8 IN 604/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 604/23
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 53661
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Dienstleistungen aller Art in den Bereichen Facility Management, Reinigungsarbeiten, Immobilienverwaltung, Garten- und Landschaftspflege, Baulogistik, Objektbewachung, Beseitigung von Brand- und Wasserschäden, Bauendreinigung, Seilzugangs- und Positionierungstechnik.
Veröffentlichungstext
8 IN 604/23 In dem Insolvenzverfahren Kekos Dienstleistungen GmbH, ehemals: Kaiserlseistraße 51, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 53661), vertr. d.: Kazim Erkan Gercekci, Brüder-Grimm-Straße 11, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO bestimmt auf Dienstag, 10.11.2026, 11:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main
Der Insolvenzverwalter beantragt gem. § 160 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 Ziff. 1 InsO die Zustimmung der Gläubigerversammlung:
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, zur Führung von Anfechtungsansprüchen eine Vereinbarung mit Rechtsanwalt Dr. Marco Czaker über die außergerichtliche und/oder gerichtliche Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen und sonstiger im Rahmen der Ermittlung anfechtungsrelevanter Sachverhalte bekannt gewordenen Ansprüche zu beauftragen.
Rechtsanwalt Dr. Czaker finanziert sämtliche notwendigen Aktivitäten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, die mit der durch ihn durchzuführenden Ermittlungen, Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche verbunden sind. Sollte die Einreichung einer Klage notwendig sein, wird Rechtsanwalt Dr. Czaker auch die mit der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs verbundenen Gerichtskosten vorfinanzieren und im Falle eines Prozessverlustes den Insolvenzverwalter von gegnerischen Kosten freistellen.
Rechtsanwalt Dr. Czaker werden bei Zahlungen von Anspruchsgegnern zunächst die im Falle der gerichtlichen Geltendmachung entstandenen Kosten erstattet. Vom verbleibenden Betrag erhält Rechtsanwalt Dr. Czaker als Honorar einen Anteil von 15 %. Sollten die aus der Tätigkeit des Rechtsanwaltes Dr. Czaker resultierenden Zahlungszuflüsse zur Insolvenzmasse einen Betrag in Höhe von 300.000,00 € übersteigen, erhält der Rechtsanwalt einen Anteil von insgesamt 20 % vom Gesamtmassezufluss. Sollten die aus der Tätigkeit des Rechtsanwalts Czaker resultierenden Zahlungszuflüsse zur Insolvenzmasse einen Betrag in Höhe von 500.000,00 € übersteigen, erhält Rechtsanwalt Dr. Czaker einen Anteil in Höhe von 30 % am Gesamtmassezufluss. Dieser Betrag versteht sich als Nettobetrag zuzüglich Umsatzsteuer.
Die vom Insolvenzverwalter weiter vorgetragene Begründung liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Hinweis:
Die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gilt als erteilt, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Offenbach am Main, 12.10.2026
Der Insolvenzverwalter beantragt gem. § 160 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 Ziff. 1 InsO die Zustimmung der Gläubigerversammlung:
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, zur Führung von Anfechtungsansprüchen eine Vereinbarung mit Rechtsanwalt Dr. Marco Czaker über die außergerichtliche und/oder gerichtliche Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen und sonstiger im Rahmen der Ermittlung anfechtungsrelevanter Sachverhalte bekannt gewordenen Ansprüche zu beauftragen.
Rechtsanwalt Dr. Czaker finanziert sämtliche notwendigen Aktivitäten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, die mit der durch ihn durchzuführenden Ermittlungen, Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche verbunden sind. Sollte die Einreichung einer Klage notwendig sein, wird Rechtsanwalt Dr. Czaker auch die mit der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs verbundenen Gerichtskosten vorfinanzieren und im Falle eines Prozessverlustes den Insolvenzverwalter von gegnerischen Kosten freistellen.
Rechtsanwalt Dr. Czaker werden bei Zahlungen von Anspruchsgegnern zunächst die im Falle der gerichtlichen Geltendmachung entstandenen Kosten erstattet. Vom verbleibenden Betrag erhält Rechtsanwalt Dr. Czaker als Honorar einen Anteil von 15 %. Sollten die aus der Tätigkeit des Rechtsanwaltes Dr. Czaker resultierenden Zahlungszuflüsse zur Insolvenzmasse einen Betrag in Höhe von 300.000,00 € übersteigen, erhält der Rechtsanwalt einen Anteil von insgesamt 20 % vom Gesamtmassezufluss. Sollten die aus der Tätigkeit des Rechtsanwalts Czaker resultierenden Zahlungszuflüsse zur Insolvenzmasse einen Betrag in Höhe von 500.000,00 € übersteigen, erhält Rechtsanwalt Dr. Czaker einen Anteil in Höhe von 30 % am Gesamtmassezufluss. Dieser Betrag versteht sich als Nettobetrag zuzüglich Umsatzsteuer.
Die vom Insolvenzverwalter weiter vorgetragene Begründung liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Hinweis:
Die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gilt als erteilt, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Offenbach am Main, 12.10.2026