Insolvenzbekanntmachung
KDB Baukeramik Vertriebs-GmbH
Rhede
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur KDB Baukeramik Vertriebs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.09.2023, Aktenzeichen 86 IN 1/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 86 IN 1/22
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 7972
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.09.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2004
- Stammkapital
- 150.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Groß- und- Einzelhandel mit Baustoffen, insbesondere keramischen Baustoffen. Die Gesellschaft ist berechtigt , gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften zu gründen und Geschäfte anderer Art durchzuführen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 1/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 7972 eingetragenen KDB Baukeramik Vertriebs-GmbH, Butenpaß 15, 46414 Rhede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ludwig Schmeing, An der Schmiede 8, 46414 Rhede
Verfahrensbevollmächtigter:
Büscher, Sebastian, Dülmener Weg 219, 46325 Borken
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO)
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Genehmigung des Vergleichs vom 17.08.2023 (LG Münster 117 O 58/23) mit folgenden grundsätzlichen Punkten:
- Zahlung von 30.000,00 € durch Frau Stefanie Schmeing (in zwei Raten) an den Insolvenzverwalter
- Verpflichtung des Ludwig Schmeing, gegenüber dem Insolvenzverwalter, seine Vermögensverhältnisse nachzuweisen
bestimmt auf den 28.09.2023.
Mit dem Vergleich werden alle wechselseitigen Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen Frau Stefanie Schmeing und auch Herrn Ludwig Schmeing aus dem Insolvenzverfahren (86 IN 1/22) erledigt, seien sie bekannt oder unbekannt.
Spätestens an diesem Tag müssen die schriftlichen Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen.
Der Antrag des Insolvenzverwalters vom 05.09.2023 auf Einberufung der Gläubigerversammlung nebst einer vollständigen Ablichtung des Vergleichs vor dem Landgericht Münster vom 17.08.2023 (117 O 58/23) liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2, 48145 Münster, Raum 225 B, aus.
Gehen bis zum Stichtag am 28.09.2023 keine schriftlichen Äußerungen stimmberechtigter Gläubiger ein (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zur besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
86 IN 1/22
Amtsgericht Münster, 07.09.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 7972 eingetragenen KDB Baukeramik Vertriebs-GmbH, Butenpaß 15, 46414 Rhede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ludwig Schmeing, An der Schmiede 8, 46414 Rhede
Verfahrensbevollmächtigter:
Büscher, Sebastian, Dülmener Weg 219, 46325 Borken
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO)
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Genehmigung des Vergleichs vom 17.08.2023 (LG Münster 117 O 58/23) mit folgenden grundsätzlichen Punkten:
- Zahlung von 30.000,00 € durch Frau Stefanie Schmeing (in zwei Raten) an den Insolvenzverwalter
- Verpflichtung des Ludwig Schmeing, gegenüber dem Insolvenzverwalter, seine Vermögensverhältnisse nachzuweisen
bestimmt auf den 28.09.2023.
Mit dem Vergleich werden alle wechselseitigen Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen Frau Stefanie Schmeing und auch Herrn Ludwig Schmeing aus dem Insolvenzverfahren (86 IN 1/22) erledigt, seien sie bekannt oder unbekannt.
Spätestens an diesem Tag müssen die schriftlichen Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen.
Der Antrag des Insolvenzverwalters vom 05.09.2023 auf Einberufung der Gläubigerversammlung nebst einer vollständigen Ablichtung des Vergleichs vor dem Landgericht Münster vom 17.08.2023 (117 O 58/23) liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2, 48145 Münster, Raum 225 B, aus.
Gehen bis zum Stichtag am 28.09.2023 keine schriftlichen Äußerungen stimmberechtigter Gläubiger ein (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zur besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
86 IN 1/22
Amtsgericht Münster, 07.09.2023