Forderungsprüfung

KCS Medical GmbH

Wiesbaden

Das Amtsgericht Hamburg hat zur KCS Medical GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2026, Aktenzeichen 67c IN 276/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 276/25
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 29475
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
04.08.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 276/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 29475 eingetragenen KCS Medical GmbH, Grevenweg 72, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jerome Abraham und Herrn Sven Liedtke,

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67c IN 276/25
Amtsgericht Hamburg, 29.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzplan
  4. Eröffnung des Verfahrens