Sicherungsmaßnahme
Kastel Maschinenbau GmbH
Schwelm
Das Amtsgericht Hagen hat zur Kastel Maschinenbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2018, Aktenzeichen 109 IN 99/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 109 IN 99/18
- Registerbezug
- Hagen, HRB HRB 10582
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.10.2018
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Klaus W. Gerling
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 99/18
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10582 eingetragenen
Kastel Maschinenbau GmbH, Loher Str. 1, 58332 Schwelm, gesetzlich vertreten
durch die Geschäftsführer Herrn Michael Kastel, Jahnstr. 8, 58332 Schwelm und
Herrn Klaus-Dieter Kastel, Benratherstr. 42, 42115 Wuppertal Geschäftszweig:
Maschinen- und Vorrichtungsbau
ist am 05.10.2018, um 11:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Klaus W. Gerling,
Heinrich-Heine- Allee 20, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
109 IN 99/18
Amtsgericht Hagen, 05.10.2018
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10582 eingetragenen
Kastel Maschinenbau GmbH, Loher Str. 1, 58332 Schwelm, gesetzlich vertreten
durch die Geschäftsführer Herrn Michael Kastel, Jahnstr. 8, 58332 Schwelm und
Herrn Klaus-Dieter Kastel, Benratherstr. 42, 42115 Wuppertal Geschäftszweig:
Maschinen- und Vorrichtungsbau
ist am 05.10.2018, um 11:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Klaus W. Gerling,
Heinrich-Heine- Allee 20, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
109 IN 99/18
Amtsgericht Hagen, 05.10.2018