Eröffnung des Verfahrens

Kastel Maschinenbau GmbH

Schwelm

Das Amtsgericht Hagen hat über das Vermögen der Kastel Maschinenbau GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 08.01.2019, Aktenzeichen 109 IN 99/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 99/18
Registerbezug
Hagen, HRB HRB 10582
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
08.01.2019
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 99/18

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10582 eingetragenen
Kastel Maschinenbau GmbH, Loher Str. 1, 58332 Schwelm, gesetzlich vertreten
durch die Geschäftsführer Herrn Michael Kastel, Jahnstr. 8, 58332 Schwelm und
Herrn Klaus-Dieter Kastel, Benratherstr. 42, 42115 Wuppertal Geschäftszweig:
Maschinen- und Vorrichtungsbau

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.01.2019, um 14:00
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.09.2018 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Klaus W. Gerling,
Willstätterstr. 62, 40549 Düsseldorf.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.02.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird
schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist

der 26.02.2019.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen

* zur Person des Insolvenzverwalters,

* zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),

* gegebenenfalls:

- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),

- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
bzw. Ablehnung der Aufnahme eines solchen Rechtsstreits, Abschluss eines
Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen
Rechtsstreits,

- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§162, 163 InsO),

- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),

- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber
dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines
stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160
Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht
des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.02.2019 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hagen, Raum 291
niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

109 IN 99/18

Amtsgericht Hagen, 04.01.2019

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Aufhebung des Verfahrens
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme