Insolvenzplan
Karina, Jurisch
Senftenberg
Das Amtsgericht Cottbus hat zur Karina, Jurisch eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2026, Aktenzeichen 63 IN 268/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 268/25
- Registerbezug
- Cottbus, HRA 1085
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 28.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Sachwalter
- Dr. Florian Linkert
Veröffentlichungstext
63 IN 268/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Karina Jurisch, geboren am 03.08.1986, Am Schlosspark 2, 01968 Senftenberg
Inhaber der Rathaus Apotheke, Apothekerin Karina Jurisch e.K., Senftenberg, Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRA 1085
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mulansky + Kollegen Rechtsanwälte GmbH, Lortzingstraße 35, 01307 Dresden
Sachwalter : Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert ,Berliner freiheit 02,10785 Berlin
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den von der Schuldnerin eingereichten Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Freitag, 18.09.2026, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 260, 2. OG, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, 03048 Cottbus
Der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts ,Zimmer 236 , eingesehen werden ( § 234 InsO )
Der Vorlegende ist berechtigt , einzelne Regelungen des Insolvenzplanes aufgrund der Erörterung im Insolvenzplan im Termin inhaltlich zu ändern.Gem. § 240 InsO kann über den geänderten Plan noch im selben Termin abgestimmt werden.
Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Planes ist nur zulässig , wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat. ( § 253 (2) ,Ziff. 1 und 2 ; (3) InsO)
Zu dem Termin werden die Insolvenzgläubiger , die Forderungen angemeldet haben ,die absonderungsberechtigten Gläubiger ,der Sachwalter ,die Schuldnerin und ihr Vertreter geladen ( § 235 (3) InsO )
Dieser Beschluss gilt als Ladung .
Soweit Gläubiger an dem Erörterungs-und Abstimmungstermin teilnehmen und über den
Insolvenzplan abstimmen möchten werden sie gebeten , ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Die Vertretungsverhältnisse der teilnehmenden sind durch geeignete Urkunden nachzuweiden ( Vollmachten , Registerauszüge etc.)
Gem. Ziffer 9 des Eröffnungsbeschlusses vom 1.10.2025 wird der Sachwalter beauftragt ,den Gläubigern ,die eine Forderung angemeldet haben und den absonderungsberechtigten Gläubigern eine Zusammenfassung des Planes zu übersenden.
Cottbus ,den 27.08.2026
Amtsgericht Cottbus - Insolvenzgericht - 27.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Karina Jurisch, geboren am 03.08.1986, Am Schlosspark 2, 01968 Senftenberg
Inhaber der Rathaus Apotheke, Apothekerin Karina Jurisch e.K., Senftenberg, Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRA 1085
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mulansky + Kollegen Rechtsanwälte GmbH, Lortzingstraße 35, 01307 Dresden
Sachwalter : Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert ,Berliner freiheit 02,10785 Berlin
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den von der Schuldnerin eingereichten Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Freitag, 18.09.2026, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 260, 2. OG, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, 03048 Cottbus
Der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts ,Zimmer 236 , eingesehen werden ( § 234 InsO )
Der Vorlegende ist berechtigt , einzelne Regelungen des Insolvenzplanes aufgrund der Erörterung im Insolvenzplan im Termin inhaltlich zu ändern.Gem. § 240 InsO kann über den geänderten Plan noch im selben Termin abgestimmt werden.
Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Planes ist nur zulässig , wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat. ( § 253 (2) ,Ziff. 1 und 2 ; (3) InsO)
Zu dem Termin werden die Insolvenzgläubiger , die Forderungen angemeldet haben ,die absonderungsberechtigten Gläubiger ,der Sachwalter ,die Schuldnerin und ihr Vertreter geladen ( § 235 (3) InsO )
Dieser Beschluss gilt als Ladung .
Soweit Gläubiger an dem Erörterungs-und Abstimmungstermin teilnehmen und über den
Insolvenzplan abstimmen möchten werden sie gebeten , ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Die Vertretungsverhältnisse der teilnehmenden sind durch geeignete Urkunden nachzuweiden ( Vollmachten , Registerauszüge etc.)
Gem. Ziffer 9 des Eröffnungsbeschlusses vom 1.10.2025 wird der Sachwalter beauftragt ,den Gläubigern ,die eine Forderung angemeldet haben und den absonderungsberechtigten Gläubigern eine Zusammenfassung des Planes zu übersenden.
Cottbus ,den 27.08.2026
Amtsgericht Cottbus - Insolvenzgericht - 27.08.2026