Schlusstermin
KARA - Straßen & Pflasterbau GmbH
Karlsfeld
Das Amtsgericht München hat zur KARA - Straßen & Pflasterbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 1501 IN 1803/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 1803/24
- Registerbezug
- München, HRB 273156
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1501 IN 1803/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KARA - Straßen & Pflasterbau GmbH, Fasanenstraße 32, 85757 Karlsfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Karaarslan Cagribey Menderes
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273156
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KARA - Straßen & Pflasterbau GmbH, Fasanenstraße 32, 85757 Karlsfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Karaarslan Cagribey Menderes
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273156
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.09.2026