Forderungsprüfung
KARA - Straßen & Pflasterbau GmbH
Karlsfeld
Das Amtsgericht München hat zur KARA - Straßen & Pflasterbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.08.2026, Aktenzeichen 1501 IN 1803/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 1803/24
- Registerbezug
- München, HRB 273156
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1501 IN 1803/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KARA - Straßen & Pflasterbau GmbH, Fasanenstraße 32, 85757 Karlsfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Karaarslan Cagribey Menderes
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273156
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 - 16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KARA - Straßen & Pflasterbau GmbH, Fasanenstraße 32, 85757 Karlsfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Karaarslan Cagribey Menderes
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273156
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 - 16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.08.2026