Insolvenzbekanntmachung
Kabel + Licht 24 GmbH
Weimar
Das Amtsgericht Erfurt hat zur Kabel + Licht 24 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.08.2026, Aktenzeichen 174 IN 63/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Aktenzeichen
- 174 IN 63/16
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 509495
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 17.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
174 IN 63/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kabel + Licht 24 GmbH, Georg- Haar- Straße 5, 99427 Weimar, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Peter Knoll
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Erfurt erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 14.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kabel + Licht 24 GmbH, Georg- Haar- Straße 5, 99427 Weimar, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Peter Knoll
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Erfurt erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 14.08.2026