Vergütungsfestsetzung
Kabel + Licht 24 GmbH
Weimar
Das Amtsgericht Erfurt hat zur Kabel + Licht 24 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 174 IN 63/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Aktenzeichen
- 174 IN 63/16
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 509495
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 01.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
174 IN 63/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kabel + Licht 24 GmbH, Georg- Haar- Straße 5, 99427 Weimar, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Peter Knoll
- Schuldnerin -
Die Vergütung und Auslagen des Verwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf Antrag der Insolvenzverwalterin vom 30.07.2026.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die der Insolvenzverwalterin für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 30.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kabel + Licht 24 GmbH, Georg- Haar- Straße 5, 99427 Weimar, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Peter Knoll
- Schuldnerin -
Die Vergütung und Auslagen des Verwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf Antrag der Insolvenzverwalterin vom 30.07.2026.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die der Insolvenzverwalterin für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 30.09.2026