Sicherungsmaßnahme
K & V Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Heek
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur K & V Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2022, Aktenzeichen 78 IN 40/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 78 IN 40/22
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 9332
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.09.2022
- Rechtsform
- UG & Co. KG
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Andreas Sontopski
- Im Handelsregister seit
- 2004
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Beratung, Planuing, Erstellung, Vertrieb und Inbetriebnahme von Soft- und Hardware für Industrieautomation. Dazu gehören auch alle Geschäfte und Maßnahmen, die unitteilbar damit zusammenhängen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 40/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9332 eingetragenen K & V Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Schniewindstraße 2, 48619 Heek, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19585 eingetragene K & V Dienstleitungen Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Schniewindstraße 2, 48619 Heek, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bernhardt, Schlesierstraße 18, 48739 Legden,
ist am 28.09.2022, um 11:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Sontopski, Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
78 IN 40/22
Amtsgericht Münster, 28.09.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9332 eingetragenen K & V Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Schniewindstraße 2, 48619 Heek, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19585 eingetragene K & V Dienstleitungen Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Schniewindstraße 2, 48619 Heek, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bernhardt, Schlesierstraße 18, 48739 Legden,
ist am 28.09.2022, um 11:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Sontopski, Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
78 IN 40/22
Amtsgericht Münster, 28.09.2022