Forderungsprüfung

K-Solar-Wärmesysteme GmbH & Co. Kaminofen-Spezialist KG

Leuna

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur K-Solar-Wärmesysteme GmbH & Co. Kaminofen-Spezialist KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 59 IN 789/12.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 789/12
Registerbezug
Stendal, HRA 2519
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

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  • Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

59 IN 789/12: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der K-Solar-Wärmesysteme GmbH & Co. Kaminofen-Spezialist KG, Pflaumenbaumweg 3, 06237 Leuna (AG Stendal, HRA 2519), vertr. d.: 1. K-Solar Wärmesysteme Verwaltungs GmbH, Pflaumenbaumweg 3, 06254 Leuna OT Zöschen, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Ralf Voß, Fritz-Reuter-Str. 26, 18311 Ribnitz-Damgarten, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:

Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 29.01.2027 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der beteiligten niedergelegt.

Bis zu o.g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet, einzureichen.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 03.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Forderungsprüfung
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