Verteilungsverzeichnis
K-Solar-Wärmesysteme GmbH & Co. Kaminofen-Spezialist KG
Leuna
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur K-Solar-Wärmesysteme GmbH & Co. Kaminofen-Spezialist KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 59 IN 789/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 789/12
- Registerbezug
- Stendal, HRA 2519
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
59 IN 789/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin K-Solar-Wärmesysteme GmbH & Co. Kaminofen-Spezialist KG, Pflaumenbaumweg 3, 06237 Leuna (AG Stendal, HRA 2519), vertr. d.: 1. K-Solar Wärmesysteme Verwaltungs GmbH, Pflaumenbaumweg 3, 06254 Leuna OT Zöschen, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Ralf Voß, Fritz-Reuter-Str. 26, 18311 Ribnitz-Damgarten, (persönlich haftender Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen späteren Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Matthias Rönsch, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 127.435,96 €. Ein auf die Insolvenzgläubiger zu verteilender Massebestand ist nicht vorhanden.
Amtsgericht Halle (Saale), 03.11.2026
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen späteren Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Matthias Rönsch, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 127.435,96 €. Ein auf die Insolvenzgläubiger zu verteilender Massebestand ist nicht vorhanden.
Amtsgericht Halle (Saale), 03.11.2026