Forderungsprüfung

K. Mayer Großküchen, Gastronomiebedarf GmbH

Burladingen

Das Amtsgericht Hechingen hat zur K. Mayer Großküchen, Gastronomiebedarf GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.07.2026, Aktenzeichen 10 IN 140/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hechingen
Aktenzeichen
10 IN 140/24
Registerbezug
Stuttgart, HRB 420623
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
18.07.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1994
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

10 IN 140/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

K. Mayer Großküchen, Gastronomiebedarf GmbH, Josef-Deuber-Str. 14, 72393 Burladingen, vertreten durch den Geschäftsführer Karlheinz Mayer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 420623
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff, Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
- Insolvenzverwalter -

1. Die Prüfung der bis 15.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24 und 25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 15.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung