Sicherungsmaßnahme
K & K GmbH Projektentwicklung und Beratung
Bottrop
Das Amtsgericht Essen hat zur K & K GmbH Projektentwicklung und Beratung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.06.2023, Aktenzeichen 160 IN 82/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 160 IN 82/23
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 16700
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.06.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Nils Meißner
- Im Handelsregister seit
- 1993
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- (1) An- und Verkauf von Grundstücken und deren Vermittlung, Verwaltung von Miet- und Eigentumswohnungen für eigene und fremde Rechnung; (2) Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehn; den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investition …
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 82/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16700 eingetragenen K & K GmbH
Projektentwicklung und Beratung, Hackfurthstr. 78, 46244 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Kremers, Hackfurthstr. 78 , 46244 Bottrop
Geschäftszweig: An- und Verkauf von Grundstücken und deren Vermittlung u. a.
ist am 30.06.2023, um 12:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Nils Meißner, Kirchhellener Str. 20, 46236 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
160 IN 82/23
Amtsgericht Essen, 30.06.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16700 eingetragenen K & K GmbH
Projektentwicklung und Beratung, Hackfurthstr. 78, 46244 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Kremers, Hackfurthstr. 78 , 46244 Bottrop
Geschäftszweig: An- und Verkauf von Grundstücken und deren Vermittlung u. a.
ist am 30.06.2023, um 12:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Nils Meißner, Kirchhellener Str. 20, 46236 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
160 IN 82/23
Amtsgericht Essen, 30.06.2023