Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
K + J Automotive GmbH
Sonneberg
Das Amtsgericht Meiningen hat zur K + J Automotive GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.08.2025, Aktenzeichen IN 84/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Meiningen
- Aktenzeichen
- IN 84/20
- Registerbezug
- Jena, HRB 304195
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 14.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1997
- Stammkapital
- 200.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Durchführung von Fertigungsaufträgen für Zulieferbetriebe der Automobilindustrie und die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern im Bereich der Automobil- und Automobilzulieferindustrie.
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 84/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
K + J Automotive GmbH, Friedrich-Engels-Straße 25, 96515 Sonneberg, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Möller, Ziegenbergweg 11, 98528 Suhl
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 304195
- Schuldnerin -
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henrik Brandenburg, Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg, wurde in Höhe von 62 % einer einfachen Verwaltervergütung festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 16.06.2025.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 11.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
K + J Automotive GmbH, Friedrich-Engels-Straße 25, 96515 Sonneberg, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Möller, Ziegenbergweg 11, 98528 Suhl
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 304195
- Schuldnerin -
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henrik Brandenburg, Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg, wurde in Höhe von 62 % einer einfachen Verwaltervergütung festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 16.06.2025.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 11.08.2025