Forderungsprüfung
Just Energy Deutschland GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Just Energy Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.12.2025, Aktenzeichen 67c IN 66/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 66/21
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 129477
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 03.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 66/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129477 eingetragenen Just Energy Deutschland GmbH, ehemals Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin David Seidman,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
67c IN 66/21
Amtsgericht Hamburg, 02.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129477 eingetragenen Just Energy Deutschland GmbH, ehemals Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin David Seidman,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
67c IN 66/21
Amtsgericht Hamburg, 02.12.2025