Insolvenzplan
JL Goslar GmbH
Goslar
Das Amtsgericht Goslar hat zur JL Goslar GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 33 IN 40/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Goslar
- Aktenzeichen
- 33 IN 40/26
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 203718
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 09.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
33 IN 40/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JL Goslar GmbH, Im Schleeke 108, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 203718), vertr. d.: Christopher Gremmel, 37574 Einbeck, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Freitag, 25.09.2026, 09:00 Uhr, Saal 215, Amtsgericht Goslar - Haus II -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Goslar, 08.09.2026
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Freitag, 25.09.2026, 09:00 Uhr, Saal 215, Amtsgericht Goslar - Haus II -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Goslar, 08.09.2026