Insolvenzbekanntmachung
Jeff's Burger GmbH
Ottobrunn
Das Amtsgericht München hat zur Jeff's Burger GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.06.2026, Aktenzeichen 1501 IN 41/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 41/25
- Registerbezug
- München, HRB 291036
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 09.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Unterhaltung gastronomischer Betriebe, Catering sowie Durchführung gastronomischer Veranstaltungen.
Veröffentlichungstext
1501 IN 41/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jeff's Burger GmbH, Ottostraße 4, 85521 Ottobrunn, vertreten durch die Geschäftsführerin Hufnagel Marie-Theres
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 291036
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einer Vergleichsvereinbarung mit der Geschäftsführerin Frau Marie-Theres Hufnagel zur Abgeltung der gegen sie gerichteten Ansprüche insbesondere aus § 15b Abs. 4 Satz 1 InsO
wird bestimmt auf
Montag, 29.06.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jeff's Burger GmbH, Ottostraße 4, 85521 Ottobrunn, vertreten durch die Geschäftsführerin Hufnagel Marie-Theres
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 291036
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einer Vergleichsvereinbarung mit der Geschäftsführerin Frau Marie-Theres Hufnagel zur Abgeltung der gegen sie gerichteten Ansprüche insbesondere aus § 15b Abs. 4 Satz 1 InsO
wird bestimmt auf
Montag, 29.06.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.06.2026