Forderungsprüfung
Jeff's Burger GmbH
Ottobrunn
Das Amtsgericht München hat zur Jeff's Burger GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.06.2026, Aktenzeichen 1501 IN 41/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 41/25
- Registerbezug
- München, HRB 291036
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Unterhaltung gastronomischer Betriebe, Catering sowie Durchführung gastronomischer Veranstaltungen.
Veröffentlichungstext
1501 IN 41/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jeff's Burger GmbH, Ottostraße 4, 85521 Ottobrunn, vertreten durch die Geschäftsführerin Hufnagel Marie-Theres
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 291036
- Schuldnerin -
1. Die Widerspruchsfrist für die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 und 9 wird verlängert und erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten aufgrund nicht erfolgter Veröffentlichung des Beschlusses vom 11.05.2026 nunmehr Gelegenheit, bis 15.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jeff's Burger GmbH, Ottostraße 4, 85521 Ottobrunn, vertreten durch die Geschäftsführerin Hufnagel Marie-Theres
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 291036
- Schuldnerin -
1. Die Widerspruchsfrist für die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 und 9 wird verlängert und erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten aufgrund nicht erfolgter Veröffentlichung des Beschlusses vom 11.05.2026 nunmehr Gelegenheit, bis 15.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.06.2026