Forderungsprüfung
Jankovic Verputz GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Jankovic Verputz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.07.2026, Aktenzeichen 1501 IN 3705/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 3705/23
- Registerbezug
- München, HRB 202672
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Verputzarbeiten, Trockenbauarbeiten
Veröffentlichungstext
1501 IN 3705/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jankovic Verputz GmbH, Ständlerstraße 44 a, 81549 München, vertreten durch den Geschäftsführer Jankovic Bojan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 202672
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 bis 9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jankovic Verputz GmbH, Ständlerstraße 44 a, 81549 München, vertreten durch den Geschäftsführer Jankovic Bojan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 202672
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 bis 9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.07.2026