Sicherungsmaßnahme
Jallow-Security Protection GmbH
Siegen
Das Amtsgericht Siegen hat zur Jallow-Security Protection GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.07.2025, Aktenzeichen 25 IN 123/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 123/25
- Registerbezug
- Siegen, HRB 11573
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Peer Jung
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 123/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11573 eingetragenen Jallow-Security Protection GmbH, Friedrichstraße 47, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abdou-Rahman Jallow, Konrad-Adenauer-Straße 8, 35745 Herborn
Geschäftszweig: Personen- und Begleitschutz, Eventveranstaltungsschutz, Detektei- und Observierungen, Objekt- und Wachschutz, Baustellenbewachung, Schließdienst.
ist am 22.07.2025, um 14:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peer Jung, Sophienstraße 1, 51149 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 123/25
Amtsgericht Siegen, 22.07.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11573 eingetragenen Jallow-Security Protection GmbH, Friedrichstraße 47, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abdou-Rahman Jallow, Konrad-Adenauer-Straße 8, 35745 Herborn
Geschäftszweig: Personen- und Begleitschutz, Eventveranstaltungsschutz, Detektei- und Observierungen, Objekt- und Wachschutz, Baustellenbewachung, Schließdienst.
ist am 22.07.2025, um 14:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peer Jung, Sophienstraße 1, 51149 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 123/25
Amtsgericht Siegen, 22.07.2025